Sachver­ständigenbüro Trümpler

Unsere Leistung im Überblick

Wenn Sie bei einem Unfall einen Schaden an Ihrem Fahrzeug erlitten haben und selbst dafür keine Mitschuld tragen, werden Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen. Dabei müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen. Wir stehen Ihnen in diesem Fall für die Ermittlung schadensrelevanter Positionen in Bezug auf das beschädigte Fahrzeug gerne zur Verfügung. Das Gutachten dient der Feststellung der Schadensart und Schadenhöhe, zudem wird der Wiederbeschaffungswert, Restwert, eine eventuelle Wertminderung und der übliche Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung ermittelt.

Das Gutachten ist damit eine wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Neben dem Schadenumfang am Fahrzeug sind in der Regel weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Hierzu zählen Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und andere Ansprüche. Für die Geltendmachung dieser Ansprüche und der Klärung des Schadens sind wir nicht befugt tätig zu werden. Hierfür sind weitere Parteien wie beispielsweise Rechtsanwälte, Mediziner, etc. hinzuzuziehen.

Folgende Ansprüche können aus einem Schadenfall entstehen:

  • Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • Arztkosten
  • Auslagenpauschale
  • Sachschaden am Fahrzeug
  • Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Standkosten
  • Verdienstausfall
  • Finanzierungskosten
  • Entsorgung
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Haushaltsführungskosten
  • Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen

Bei Unfallschäden dieser Art haben Sie in der Regel zwei Möglichkeiten, den Schaden bei der gegnerischen Versicherung in Rechnung zu stellen:

Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden befindet sich Ihr Auto nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall „noch“ in verkehrssicherem Zustand. In diesem Fall kann die gegnerische Haftpflichtversicherung auf der Grundlage des Schadengutachtens den entstandenen Schaden begleichen, auch wenn das Kfz vorerst nicht repariert wird.

Die Mehrwertsteuer der Reparaturkosten kann jedoch nur dann erstattet werden, wenn sie tatsächlich anfällt, sprich Ihr Fahrzeug repariert wird. Sie haben das Recht Ihr Fahrzeug selbst zu reparieren, in diesem Fall sollte unbedingt eine Reparaturbestätigung von uns durchgeführt werden, welche es bei uns zu dem Haftpflicht-Kfz-Gutachten kostenlos dazu gibt. Durch unser Kfz Gutachten erfahren Sie die exakte Schadenshöhe an Ihrem Fahrzeug sowie die eventuelle Wertminderung.

Gemäß BGH Urteil vom 06.04.1993, AZ: VI ZR 181/92 sind Sie selbst bei durchgeführter Reparatur in einer Fachwerkstatt bei der “Abrechnung nach dem Kfz Sachverständigengutachten” nicht verpflichtet, der Versicherung die Reparaturkosten vorzulegen. Die Kosten für das Unfallgutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Außerdem haben Sie gemäß BGB neben einem Kfz Sachverständigen auch das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung ebenfalls übernommen.

Bei der Abrechnung nach sofortiger Reparatur erstellen wir für Sie ein Schadengutachten für Ihr beschädigtes Fahrzeug. Anhand dieses Kfz Gutachtens wird der Schaden in einer Fachwerkstatt repariert. Die gegnerische Versicherung zahlt die Reparaturkosten in Höhe der ausgestellten Werkstattrechnung. Mit dieser Art der Abrechnung wird sichergestellt, dass der unfallbedingte Schaden von der Werkstatt vollständig und fachgerecht repariert wird, nachdem er von uns kalkuliert wurde. Auch hier haben Sie gemäß BGB neben einem Kfz Sachverständigen auch das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung ebenfalls übernommen.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (zum Beispiel bei Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig ein Schadensgutachten. Mit dem Gutachten ermöglichen wir Ihnen eine schnelle sowie problemlose Schadensregulierung. Außerdem ermitteln wir eine eventuell eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Wir besichtigen das beschädigte Fahrzeug nach Ihrem Wunsch bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt oder bei uns vor Ort. In der Regel erfolgt werktags die Schadenaufnahme am gleichen Tag der Beauftragung. Spätestens am nächsten Arbeitstag ist das Gutachten versandfertig und wird entsprechend Ihrem Auftrag per Post, Fax oder E-mail an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder an den Versicherer gesendet. Im Gutachten werden alle relevanten Daten zur Reparaturkostenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Wertverbesserungen, Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer aufgezeigt.

Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert. Bei einem Vollkasko- und Teilkaskoschaden haben Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug wie beispielsweise:

  • selbstverschuldeten Unfall
  • Fahrerflucht
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Elementarschäden – Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
  • Einbruch

Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt, in dem Fall müssen Sie die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz Gutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie die Übernahme dieser Kosten mit Ihrer Versicherungsgesellschaft vorab klären. Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc., sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen.

Sollten die Kosten für den freien Kfz Gutachter / Sachverständigen ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz Gutachter / Sachverständigen. An dieser Stelle haben wir die Möglichkeit, das bereits erstellte Kfz Gutachten von Ihrer Versicherung zu prüfen.